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Unsere Premiumleistung: "Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen"

Sie interessieren sich für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen?

Nicht alle Vorsorgeuntersuchungen fallen in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Kostenübernahme bzw. Abrechnung dieser Untersuchungen über die elektronische Gesundheitskarte ist deshalb nicht möglich.

Im Rahmen einer Satzungsmehrleistung gewährt die BKK EUREGIO jedoch auch zu folgenden Vorsorgeuntersuchungen, die nicht im einheitlichen Bewertungsmaßstab als abrechnungsfähige Leistungen enthalten sind, einen Zuschuss in Höhe von insgesamt maximal 60,00 € pro Kalenderjahr für:

  • Erweiterte Krebsvorsorge
  • Erweiterte augenärztliche Vorsorge
  • Erweiterte Vorsorge gegen Herz-Kreislauferkrankungen
  • Zusätzliche Laboruntersuchungen im Rahmen erweiterte Vorsorge
  • Knochendichtemessungen im Rahmen der Osteoporosevorsorge
  • Vorsorgeuntersuchung J2 im Alter von 16 bis 17 Jahren, soweit diese nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist

Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung von zugelassenen oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Ärzten oder Zahnärzten erbracht wird und die Leistung nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen ist.

Zur Erstattung senden Sie uns einfach die Rechnung(en) bzw. Nachweise zusammen mit dem beigefügten Erstattungsantrag zu.

Sind Sie mit uns zufrieden? Dann empfehlen Sie uns doch weiter und sichern sich eine Anerkennungsprämie in Höhe von 25,00 €.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Wir sind für Sie da.