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Unsere Premiumleistung: "Professionelle Zahnreinigung"

Sie interessieren sich für eine professionelle Zahnreinigung?

Professionelle Zahnreinigungen fallen nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Kostenübernahme bzw. Abrechnung der professionellen Zahnreinigung über die elektronische Gesundheitskarte ist deshalb nicht möglich.

Im Rahmen einer Satzungsmehrleistung gewährt die BKK EUREGIO jedoch einen Zuschuss zu den Kosten einer professionellen Zahnreinigung.

Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung von einem zugelassenen oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Zahnärzten erbracht wird.

Erstattet werden die tatsächlichen Kosten, jedoch maximal 50,00 € pro Kalenderjahr. Zur Erstattung sind jeweils die spezifizierten Rechnungen bzw. Nachweise einzureichen.

Sind Sie mit uns zufrieden? Dann empfehlen Sie uns doch weiter und sichern sich eine Anerkennungsprämie in Höhe von 25,00 €. Wenn

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an (Telefon 02452 9016-230). Wir sind für Sie da.