Unsere Premium-Leistung: Osteopathie
Sie interessieren sich für eine osteopathische Behandlung
Als eine der wenigen Krankenkassen in Deutschland eröffnen wir unseren Versicherten
im Rahmen einer Satzungsmehrleistung die Möglichkeit der osteopathischen Behandlung,
wenn diese medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen,
ein Fortschreiten der Krankheit zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Der Anspruch setzt voraus, dass
- die osteopathische Behandlung durch einen Arzt veranlasst wird. Eine entsprechende formlose ärztliche Bescheinigung oder die „Ärztliche Empfehlung“ der Osteopathie (mit Angaben zur Anzahl der empfohlenen Osteopathischen Behandlungen – siehe Erstattungsantrag) ist einzureichen.
- die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt. Als Nachweis reicht die Erklärung des Leistungserbringers zum Erstattungsantrag für die Mehrleistung „Osteopathie“ aus.
Sollte der Leistungserbringer nicht Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein, benötigen wir seine Qualifikationsnachweise. Wir übernehmen die Kosten für maximal drei Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 € pro Sitzung. Die Rechnung des Osteopathen bezahlen Sie zunächst selbst und reichen die Originalrechnung zusammen mit den o.g. Unterlagen bei uns ein. Sind Sie mit uns zufrieden? Dann empfehlen Sie uns doch weiter und sichern sich eine Anerkennungsprämie in Höhe von 25 €.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an (Telefon 02452 9016-230). Wir sind für Sie da.