Die Gesundheitskarte der BKK EUREGIO
…ist Ihr bequemer Schlüssel zu unseren Leistungen.

Die elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist Ihr bequemer Schlüssel zu unseren Leistungen. Legen Sie Ihre eGK einfach bei den Leistungserbringern vor, damit diese direkt mit uns abrechnen können.

Die häufigsten Fragen und Antworten sowie Informationen zur eGK haben wir Ihnen unter dem weiterführenden Link auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

Ihr Foto auf der Vorderseite der eGK weist Sie schnell und zuverlässig als Karteninhaber aus. Dies beugt beim Verlust der Karte einem eventuellen Missbrauch durch unberechtigte Dritte vor.
Aus diesem Grund benötigen wir ein aktuelles Foto von Ihnen. Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen – z. B. weil sie pflegebedürftig und nicht mobil sind – kein Foto einreichen können. Sie erhalten eine Karte ohne Lichtbild.
Die eGK ist kostenlos. Sie müssen nur Ihr Foto, das auf Ihrer Karte aufgebracht wird, beschaffen und es auf den dafür vorgesehenen Vordruck anbringen und an uns senden. Gerne können Sie bereits jetzt – mittels dem untenstehenden Link zum BKK-Lichtbildservice – Ihr Foto in digitaler Form hochladen 

Wie sollte das Foto aussehen?

Ein Schnappschuss vom letzten Urlaub reicht als Foto für die eGK genauso wenig aus wie ein Gruppen- oder Familienfoto.
Jeder Versicherte sollte ein aktuelles Bild einsenden, bei dem das Gesicht von vorn, zentral platziert aufgenommen, unverdeckt und klar erkennbar sein sollte.

Links

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.bkk-lichtbildservice.de zu laden.

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Fragen und Antworten zur elektronischen Gesundheitskarte

Grundsätzlich ist nur eine Karte pro Versicherten vorgesehen. Sobald wir Ihnen eine neue Karte ausstellen, wird die vorherige Karte gesperrt. Es besteht daher keine Möglichkeit, Ihnen eine zweite Karte auszustellen.

Das könnte daran liegen, dass uns noch kein Lichtbild von Ihnen vorliegt! Nutzen Sie dazu den oben stehenden Button zum Lichtbild-Upload.

Die eGK ist ausschließlich mit Pflichtdaten ausgestattet, z.B. zu Identität, Krankenkasse und Versicherungsstatus. Sie können nicht beeinflusst werden, beinhalten aber auch keinerlei sensible Daten. Für Sie bedeutet das: Sie können sicher sein, dass Ihre Gesundheitsdaten nicht durch die eGK verbreitet werden können!

Zukünftig ist die Speicherung von Zusatzinformationen geplant, z. B. Notfalldaten und Medikamentenplan. Sie unterliegt jedoch sehr strengen Zugriffsbeschränkungen. Außerdem behalten Sie zu jedem Zeitpunkt die volle Kontrolle darüber, was auf der eGK gespeichert ist – und was nicht.

Die Vorteile der eGK liegen in einer effizienteren Verwaltung und – künftig – in einer besseren Kommunikation zwischen den medizinischen Einrichtungen. Auf diese Weise lassen sich z.B. negative Arzneimittel-Wechselwirkungen vermeiden sowie eine schnelle und sichere Versorgung in Notfällen sicherstellen!

Fragen und Antworten zu eGK-PIN und PUK

Wir geben für alle Versicherte die neue elektronische Versichertenkarte (eGK) mit NFC-Funktionalität aus. Zu dieser eGK können Sie eine PIN beantragen. Diesen benötigen Sie für verschiedenste Dienstleistungen in der Telematik-Infrastruktur.

Um diese PIN zu erhalten, müssen wir zunächst sicherstellen, dass sich die eGK in Ihrem Besitz befindet. Diese Identifizierung können wir aktuell auf verschiedenen Wegen durchführen:

  1. Online-Identifikation mit Personalausweis und der „Nect Wallet“ App: Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels können Sie sich sicher identifizieren. Halten Sie Ihren gültigen deutschen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID), Ihre dazugehörige PIN und Ihr Smartphone mit NFC-Schnittstelle (Near-Field-Communication) bereit. Nect führt Sie dann im Handumdrehen durch die Identifikation. Sparen Sie sich eine aufwendige Identifizierung per Post oder vor Ort und verifizieren Sie Ihre Gesundheitskarte über die Website von Nect. 
  2.  Sie kommen in unsere Geschäftsstelle und bringen einen amtlichen Lichtbildausweis (bspw. Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) sowie Ihre eGK mit oder
  3.  Sie führen eine Identifizierung über das Postident Verfahren durch.

Zukünftig werden wir zusätzlich ein Verfahren zur Identifikation per eID anbieten.

Sollten Sie Ihre PIN vergessen haben oder sie ist gesperrt, ist eine Freischaltung über Ihre PUK möglich. Die PUK können Sie Ihrem Anschreiben mit der PIN entnehmen.

Wir geben für alle Versicherte die neue elektronische Versichertenkarte (eGK) mit NFC-Funktionalität aus. Zu dieser eGK können Sie eine PIN beantragen. Diesen benötigen Sie für verschiedenste Dienstleistungen in der Telematik-Infrastruktur.

Um diese PIN zu erhalten, müssen wir zunächst sicherstellen, dass sich die eGK in Ihrem Besitz befindet. Diese Identifizierung können wir aktuell auf verschiedenen Wegen durchführen:

  1. Sie kommen in unsere Geschäftsstelle und bringen einen amtlichen Lichtbildausweis (bspw. Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) sowie Ihre eGK mit oder
  2. Sie führen eine Identifizierung über das Postident Verfahren durch.

Zukünftig werden wir zusätzlich ein Verfahren zur Identifikation per eID anbieten.

Sollten Sie Ihre PIN vergessen haben oder sie ist gesperrt, ist eine Freischaltung über Ihre PUK möglich. Die PUK können Sie Ihrem Anschreiben mit der PIN entnehmen.