Sportzahnschutzschiene

Unsere Premium-Leistung: „Sportzahnschutzschiene“

Sie üben eine Risikosportart mit erhöhtem Verletzungsrisiko aus?

Zum Schutz vor Zahnbeschädigung bzw. Zahnverlust und zur Vorbeugung einer Verletzung
des umgebenden Gewebes kann in diesem Fall das Tragen einer Sportzahnschutzschiene
hilfreich sein. Da diese Schienen aber nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung fallen, ist eine Kostenübernahme grundsätzlich nicht
möglich.

Als eine der wenigen Krankenkassen in Deutschland eröffnen wir unseren Versicherten
jedoch im Rahmen einer Satzungsmehrleistung die Möglichkeit der Kostenerstattung
einer Sportzahnschutzschiene.

Erstattet werden einmal im Kalenderjahr 80 Prozent der Kosten, maximal 80 €.

Eine erneute Bezuschussung ist frühestens mit Ablauf des auf die Erstattung folgenden Kalenderjahres möglich.

Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass die Leistung von einem zugelassenen Vertragszahnarzt veranlasst wird.

Zur Erstattung sind jeweils die spezifizierten Originalrechnungen einzureichen.

Wir freuen uns, Ihnen diese Premium-Leistung anbieten zu dürfen.