Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

Unsere Premium-Leistung: „Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel“

Sie interessieren sich für die Kostenerstattung von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln?

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel fallen nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen
Krankenversicherung. Eine Kostenübernahme kann daher grundsätzlich nicht
erfolgen. Als eine der wenigen Krankenkassen in Deutschland eröffnen wir unseren
Versicherten jedoch im Rahmen einer Satzungsmehrleistung die Möglichkeit der Kostenerstattung:

  • Die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie werden in Höhe von 75 Prozent, insgesamt
    maximal 150 € kalenderjährlich übernommen, wenn diese durch einen
    Arzt verordnet (Privatrezept) wurden.

Arzneimittel, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung
ausgeschlossen wurden, werden nicht erfasst.

  • Zur Erstattung sind die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und
    die ärztliche Verordnung einzureichen.